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Kosmetik Kosmetikrichtlinie
Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat zum Abbau von Handelshemmnissen 1976 die Richtlinie des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel erlassen. Im Allgemeinen wird sie kurz Kosmetikrichtlinie genannt und enthält eine Definition der kosmetischen Mittel, die erlaubt sind sowie eine Liste der verbotenen Stoffe. Zudem enthalt die Kosmetikrichtlinie eine Liste von zugelassenen Konservierungsmittel, Farbmitteln und UV-Filtern.
Des weiteren ist die Kosmetikrichtlinie eine Rahmengebung der Gesetzgebung, die neben der Herstellung auch das In-Verkehrbringen von kosmetischen Produkten regelt. Sie soll gewährleisten, dass von den Kosmetikprodukten keine schädigende Wirkung ausgeht.
Seit 1976 wurde die Kosmetikrichtlinie sieben Mal erheblich überarbeitet und mehr als 50 Mal an den technischen Fortschritt angepasst.
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